Sesshinhilfe

Für Sesshinteilnehmer, die finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten für ein Sesshin in voller Höhe aufzubringen, gibt es die Möglichkeit, Sesshinhilfe zu beantragen. Es existiert für Sesshinhilfe ein eigenes Konto des Zenkreises. Wir freuen uns über jeden, der bereit ist, durch Einzahlungen auf dieses Konto weniger begüterten Übenden die Teilnahme an Sesshin zu ermöglichen.

Überweisungen können vorgenommen werden auf folgendes Konto

IBAN: DE82 8309 4494 0000 2971 43

Institut: Volksbank Eisenberg DIREKT
Kontoinhaber: Zen-Kreis Bremen e.V.
Verwendungszweck: Sesshin-Hilfe

Damit wir eine größtmögliche Transparenz in diesem Bereich haben, also alle Spender auch sicher sein können, wie ihre Spenden verwendet werden, haben wir folgendes Regelwerk festgelegt:

  1.    Es wird pro Sesshin maximal 50 % des Preises erstattet.
  2.    Sesshinhilfe kann nur überwiesen werden. Eine Auszahlung in bar ist nicht möglich.
  3.    Die Sesshinhilfe kann nur in Anspruch genommen werden für Sesshins, die vom Zenkreis Bremen veranstaltet werden.
  4.    Die Sesshinhilfe ist kein Darlehen und muss nicht zurückgezahlt werden.
  5.    Wer Sesshinhilfe in Anspruch nimmt, willigt ein, dass Spender Auskunft über die ihm gewährte Sesshinhilfe erhalten können, mit Name, Betrag und Anlass.